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Bildungsurlaub

Abhängig von Art und Umfang des Beschäftigungsverhältnisses sowie Bundesland haben Arbeitnehmer*innen in Deutschland – mit Ausnahme von Sachsen und Bayern – Anspruch auf regelmäßigen Bildungsurlaub mit einer Dauer von fünf Tagen im Jahr oder alternativ zehn Tagen alle zwei Jahre. Hierbei handelt es sich um bezahlten Urlaub, welcher der Weiterbildung dient, der/die Arbeitnehmer*in trägt lediglich die Seminarkosten.

Bei der Wahl von Art und Inhalt der Weiterbildung hat der/die Arbeitnehmer*in große Freiheiten, unter der Voraussetzung, dass eine Anerkennung des gewählten Kurses vorliegt. Auch politische Studienreisen sind so im Rahmen des Möglichen und eine sehr beliebte Form des Bildungsurlaubs. Der Arbeitgeber kann einen Bildungsurlaub, der in einem anderen Bundesland genehmigt ist, genehmigen, muss er aber nicht.

Die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen zwischen den einzelnen Bundesländern unterscheiden sich jedoch teils drastisch, weswegen keine pauschale Anerkennung in ganz Deutschland möglich ist (detailliertere Informationen zu den Bestimmungen der einzelnen Länder finden Sie auf bildungsurlaub.de). 

Hier eine Übersicht über unsere Reisen, für die aktuell bereits eine Anerkennung vorliegt: 

Tunesien - Politische Studienreise (11. April bis 21. April)

Anerkannt in:
Berlin, Hessen, Saarland

Anerkennung möglich in: Brandenburg und Thüringen

 

Irakisch Kurdistan - Politische Studienreise (04. Mai bis 14. Mai 2024)

Anerkannt in:
Berlin, Saarland

Anerkennung möglich in: Brandenburg, Hessen und Thüringen

Ost-Türkei - Kurdische Gebiete (06. Mai 2024 bis 16. Mai)

Anerkannt in:
Berlin, Saarland

Anerkennung möglich in: Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Hessen und Thüringen

Albanien, Nordmazedonien und Kosovo - Politische Studienreise (23. Mai 2024 bis 02. Juni 2024)

Anerkannt in:
Berlin, Hessen, Saarland

Anerkennung möglich in: Brandenburg, Rheinland-Pfalz und Thüringen

Nahostseminar - Bildungsurlaub im Grünen

15. Juli bis 19. Juli 2024 und

12. August bis 16. August 2024

Anerkannt in:
Berlin, Saarland

Anerkennung möglich in: Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Hessen und Thüringen

Istanbul - Politische Studienreise (05. Oktober bis 13. Oktober)

Anerkannt in:
Berlin, Hessen, Saarland

Anerkennung möglich in: Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen

Jordanien - Politische Studienreise (27. März bis 06. April) und (06. Oktober bis 16. Oktober 2024)

Anerkannt in: Berlin, Saarland

Anerkennung möglich in:
Brandenburg, Hessen, Schleswig-Holstein und Thüringen

Marokko - Politische Studienreise (16. Oktober 2024 bis 26. Oktober 2024)

Anerkannt in: Berlin, Saarland

Anerkennung möglich in:
Brandenburg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Thüringen

Thessaloniki - Politische Studienreise (19. Oktober 2024 bis 26. Oktober 2024)

Anerkannt in:
Berlin, Saarland

Anerkennung möglich in: Brandenburg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Thüringen

Auf Anfrage können wir Anträge (ohne Gebühr) in folgenden Bundesländern einreichen:

  • Brandenburg
  • Hessen (Hier sind wir als Bildungsträger anerkannt)
  • Thüringen

Auf Anfrage können wir Anträge (mit Gebühr 50 €) in folgenden Bundesländern einreichen:

  • Niedersachsen
  • Rheinland-Pfalz
  • Hamburg
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Sachsen-Anhalt

Auf Anfrage können wir Anträge (mit Gebühr 100 €) in folgenden Bundesländern einreichen:

  • Schleswig-Holstein

Keine Anerkennung aktuell möglich in: Bayern, Bremen, Sachsen, BaWü, NRW (Ausnahme Gedenkstätten des Nazi-Terrors)

Bescheinigung über den edukativen Charakter einer Reise: In manchen Fällen können wir eine Bescheinigung über den edukativen Charakter der Reise ausstellen. Diese Bescheinigung kann, muss aber nicht, vom Arbeitgeber ebenfalls angenommen werden. 

Für (An-)Fragen zur Anerkennung unserer Reisen als Bildungsurlaub wende dich bitte per E-Mail an uns: [email protected].

 

Reiseversicherungen

Wichtige Informationen

Wir als Reiseveranstalter sind gesetzlich dazu verpflichtet, auf den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung hinzuweisen.

Es ist wichtig zu wissen, dass eine Reiserücktrittsversicherung nur die vertraglich geschuldeten Stornokosten ersetzt und das auch nur im versicherten Falle, zum Beispiel bei einer schweren Krankheit oder Tod im engeren Kreise der Familie. Es besteht grundsätzlich Nachweispflicht. 

Die Kosten einer Reiserücktrittsversicherung richten sich nach dem tatsächlichen Reisepreis. Dabei gibt es die Möglichkeit zwischen 20% Selbstbehalt und ohne Selbstbehalt sowie auch in Kombination mit diversen anderen Versicherungen (z.B. Gepäckversicherung, Reiseabbruchversicherung oder auch Auslandskrankenversicherung). Als Paar / Familie (Voraussetzung ist die gemeinsame Wohnanschrift) oder als gesamte Gruppe gibt es darüber hinaus vergünstigte Konditionen. 

Bei allen Versicherungen sind wir Vertragspartner von Makler der Touristik GmbH (http://mdt24.de/

Buchung

Wir empfehlen die Versicherung erst abzuschließen, sobald alle Leistungen gebucht sind und der tatsächliche Reisepreis feststeht (Rundreise und ggf. Flug). Eine Reiserücktrittsversicherung kann bis max. 30 Tage vor Abreise ausgestellt werden. Solltest du deinen Flug anderweitig gebucht haben, so kannst du uns den Flugpreis mitteilen und wir inkludieren diesen in die Reiserücktrittsversicherung.

Gerne beraten wir dich persönlich in dem du uns eine E-Mail zukommen lässt: [email protected]

Du hast auch die Möglichkeit, folgendes Buchungsformular zu verwenden (gesicherte Verbindung).