AGB

Allgemeine Reisebedingungen der Alsharq Reise GmbH

1. Anmeldung, Buchungsbestätigung

1.1 Mit der Reiseanmeldung bietet der Kunde Alsharq Reise GmbH („Alsharq“) den Abschluss eines Pauschalreisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung, der ergänzenden Informationen von Alsharq zur Reise und diesen Allgemeinen Reisebedingungen verbindlich an. Es wird dem Kunden empfohlen, die Anmeldung über das Anmeldeformular auf der Website von Alsharq vorzunehmen. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen haftet, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche, gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.2 Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung des Kunden durch Alsharq zustande. Alsharq bestätigt dem Kunden den Vertragsschluss mit der Buchungsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger direkt oder über den Reisevermittler und übersendet den Sicherungsschein. Nur im Fall des Art. 250 § 6 Abs. 1 S. 2 EGBGB erhält der Kunde die Buchungsbestätigung in Papierform. Die Buchungsbestätigung gilt gleichzeitig als Rechnung.

1.3 Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung von dem Inhalt der Anmeldung ab, so liegt unter Wahrung der vorvertraglichen Unterrichtungspflichten ein neues Angebot von Alsharq vor, an das sie für die Dauer von 14 Tagen gebunden ist. Alsharq wird den Kunden ausdrücklich auf diese Abweichung hinweisen. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde es innerhalb der Bindungsfrist ausdrücklich oder schlüssig, etwa durch Leistung der Anzahlung, annimmt.

1.4 Reisevermittler und Leistungsträger (z. B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind von Alsharq nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen von Alsharq hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.

2. Leistungen von Alsharq

Die vertraglich geschuldeten Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung von Alsharq in der zur betreffenden Reise gehörigen konkreten Reiseausschreibung in Verbindung mit der individuellen Reisebestätigung, die den Vertragsschluss bestätigt. Wird auf Wunsch des Kunden ein individueller Reiseablauf zusammengestellt, so ergibt sich die Leistungsverpflichtung von Alsharq ausschließlich aus dem entsprechenden konkreten Angebot an den Kunden in Verbindung mit der jeweiligen Buchungsbestätigung.

3. Bezahlung, Reiseunterlagen

3.1 Nach Erhalt der Buchungsbestätigung und des Sicherungsscheines muss der Gesamtreisepreis bis spätestens 30 Tage vor Reisebeginn gezahlt sein (bei kurzfristigen Buchungen: innerhalb von 7 Tagen), sofern der Sicherungsschein übergeben ist, und feststeht, dass die Reise durchgeführt wird, insbesondere nicht mehr aus dem in Ziffer 10.1 genannten Grund abgesagt werden kann.

3.2 Gehen auf den Reisepreis fällige Zahlungen trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung nicht ein, ist Alsharq berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Buchung zu stornieren. In diesem Fall kann Alsharq den Kunden mit Rücktrittskosten belasten, die sich an nachstehender Ziffer 6.2 orientieren, vorausgesetzt, der Kunde hatte nicht selbst ein Recht zur Zahlungsverweigerung.

3.3 Zahlungen sind unter Angabe der Rechnungsnummer ausschließlich an den auf der Rechnung ausgewiesenen Empfänger zu richten.

3.4 Alsharq ist bemüht, die Reiseunterlagen ca. 14 Tage vor Reisetermin zu versenden. Sollte der Kunde diese nicht spätestens 5 Tage vor dem Reisetermin erhalten haben, hat er Alsharq oder das Reisebüro entsprechend zu informieren.

4. Rückreisezeiten und Gepäckbeförderung

4.1 Nimmt der Kunde im Zielgebiet die Reiseleitung nicht in Anspruch, ist er verpflichtet, sich spätestens 24 Stunden vor dem Rückflug / der Rückfahrt durch die örtliche Reiseleitung oder Vertretung den genauen Zeitpunkt des Rückfluges / der Rückfahrt nochmals bestätigen zu lassen.

4.2 Bei Flugreisen ist die Beförderung von über die Freimenge von 20 kg hinausgehendem Gepäck (Mehrgepäck) kostenfrei nur möglich, sofern dies im Katalog ausdrücklich erwähnt ist oder in der Buchungsbestätigung vertraglich festgelegt und mit dem Kunden vereinbart wurde.

5. Preis- und Vertragsänderungen nach Vertragsschluss, erhebliche Vertragsänderungen

5.1 Alsharq behält sich vor, den Reisepreis nach Vertragsschluss einseitig zu erhöhen, wenn die Erhöhung des Reisepreises sich unmittelbar aus einer tatsächlich erst nach Vertragsschluss erfolgten und bei Abschluss des Vertrages nicht vorhersehbaren a) Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger, b) einer Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder c) einer Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse ergibt. Der Reisepreis wird in den genannten Fällen in dem Umfang geändert, wie sich die Erhöhung der in a) bis c) genannten Faktoren pro Person auf den Reisepreis auswirkt. Sollte dies der Fall sein, wird Alsharq den Kunden umgehend auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichten und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilen. Eine Preiserhöhung ist nur wirksam, wenn sie den hier genannten Anforderungen entspricht und die Unterrichtung des Kunden nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgt. Eine Preiserhöhung, die ab dem 20. Tage vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt wird, ist unwirksam. Auf die Verpflichtung von Alsharq zur Preissenkung nach 5.2 wird ausdrücklich hingewiesen.

5.2 Da 5.1 die Möglichkeit einer Erhöhung des Reisepreises vorsieht, kann der Kunde eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in 5.1 unter a) bis c) genannten Faktoren nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für Alsharq führt. Hat der Kunde mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von Alsharq zu erstatten. Alsharq darf von dem zu erstattenden Mehrbetrag die ihr tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen und hat dem Kunden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.

5.3 Alsharq behält sich vor, nach Vertragsschluss andere Vertragsbedingungen als den Reisepreis einseitig zu ändern, wenn die Änderungen unerheblich sind, den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden (z. B. bei Flugzeitenänderungen um bis zu 4 Stunden, Routenänderungen). Alsharq hat den Kunden hierüber auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail, SMS) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die Änderung zu unterrichten. Die Änderung ist nur wirksam, wenn sie diesen Anforderungen entspricht und vor Reisebeginn erklärt wird.

5.4 Erhebliche Vertragsänderungen: Übersteigt die in 5.1 vorbehaltene Preiserhöhung 8 % des Reisepreises, kann Alsharq sie nicht einseitig vornehmen. Alsharq kann indes dem Kunden eine entsprechende Preiserhöhung anbieten und verlangen, dass er innerhalb einer von Alsharq bestimmten Frist, die angemessen sein muss, (1) das Angebot zur Preiserhöhung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer Preiserhöhung kann nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn unterbreitet werden. Kann Alsharq die Reise aus einem nach Vertragsschluss eingetretenen Umstand nur unter erheblicher Änderung einer der wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen (Art. 250 § 3 Nr. 1 EGBGB) oder nur unter Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Vertrages geworden sind, verschaffen, so gilt Satz 2 dieser Ziffer 5.4 entsprechend, d. h. Alsharq kann dem Kunden die entsprechende andere Vertragsänderung anbieten und verlangen, dass der Kunde innerhalb einer von Alsharq bestimmten Frist, die angemessen sein muss, (1) das Angebot zur Vertragsänderung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer solchen sonstigen Vertragsänderung kann nicht nach Reisebeginn unterbreitet werden.

5.5  Alsharq kann dem Kunden in ihrem Angebot zu einer Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung nach 5.4 wahlweise auch die Teilnahme an einer anderen Pauschalreise (Ersatzreise) anbieten, über die Alsharq den Kunden nach Art. 250 § 10 EGBGB zu informieren hat.

5.6 Nach dem Ablauf einer von Alsharq nach 5.4 bestimmten Frist gilt das Angebot zur Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung als angenommen.

5.7 Tritt der Kunde nach 5.4 vom Vertrag zurück, findet § 651h Abs. 1 S. 2 und Abs. 5 BGB entsprechend Anwendung. Soweit Alsharq infolge des Rücktritts des Kunden zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet ist, hat Alsharq unverzüglich, auf jeden Fall innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, Zahlung zu leisten. Ansprüche des Kunden nach § 651i Abs. 3 Nr. 7 BGB bleiben unberührt.

6. Rücktritt durch den Kunden vor Reise- oder Veranstaltungsbeginn / Stornokosten

6.1 Physische Reisen

6.1.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Alsharq oder dem Reisebüro, über das die Buchung des Kunden erfolgte. Es wird dem Kunden empfohlen, den Rücktritt schriftlich oder in Textform (z. B. per E-Mail) zu erklären.

6.1.2 Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, so verliert Alsharq den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, kann aber vom Kunden eine angemessene Entschädigung verlangen. Dazu hat Alsharq die folgenden Entschädigungspauschalen festgelegt, die sich nach dem Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn, der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen von Alsharq und dem zu erwartenden Erwerb durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen in Prozent des Reisepreises, je nach Rücktrittszeitpunkt des Kunden, wie folgt bestimmen:

• bis 3 Monate vor Reiseantritt: 0%

• vom 89. bis zum 30. Tag vor Reiseantritt: 35 %

• vom 29. bis zum 11. Tag vor Reiseantritt: 45 %

• vom 10. bis zum 2. Tag vor Reiseantritt: 80 %

• ab einen Tag vor Reiseantritt bzw. bei Nichtantritt der Reise: 90 %

Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, dem Reiseveranstalter nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als in Höhe der von Alsharq geforderten Pauschalen. Ist Alsharq zur Rückerstattung des Reisepreises nach einem Rücktritt des Kunden verpflichtet, so hat sie unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt des Kunden, Rückzahlung an diesen zu leisten. Sie kann keine Entschädigung verlangen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen.

6.2 Digitale Angebote, Stadttouren und Sonstige Angebote

6.2.1 Der Kunde kann jederzeit vor Veranstaltungsbeginn von der Veranstaltung zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Alsharq oder dem Reisebüro, über das die Buchung des Kunden erfolgte. Es wird dem Kunden empfohlen, den Rücktritt schriftlich oder in Textform (z. B. per E-Mail) zu erklären.

6.2.2 Tritt der Kunde vom Veranstaltungsvertrag zurück, so verliert Alsharq den Anspruch auf den vereinbarten Veranstaltungspreis, kann aber vom Kunden eine angemessene Entschädigung verlangen. Dazu hat Alsharq die folgenden Entschädigungspauschalen festgelegt, die sich nach dem Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Veranstaltungsbeginn, der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen von Alsharq und dem zu erwartenden Erwerb durch anderweitige Verwendung der Veranstaltungsleistungen in Prozent des Veranstaltungspreises, je nach Rücktrittszeitpunkt des Kunden, wie folgt bestimmen:

• bis zum 21. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 0%

• vom 20. bis zum 14. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 25 %

• vom 13 bis zum 7. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 50 %

• vom 6. bis zum 2. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 75 %

• ab einen Tag vor Veranstaltungsbeginn bzw. bei Nichtantritt der Veranstaltung: 90 %

Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, dem Veranstalter nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als in Höhe der von Alsharq geforderten Pauschalen. Ist Alsharq zur Rückerstattung des Veranstaltungspreises nach einem Rücktritt des Kunden verpflichtet, so hat sie unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt des Kunden, Rückzahlung an diesen zu leisten.

7. Umbuchungen, Ersatzpersonen

7.1 Physische Reisen

7.1.1 Ein rechtlicher Anspruch des Kunden auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins (innerhalb der gleichen Saisonzeit), des Reiseziels, der Unterkunft, der Verpflegungsart, der Beförderungsart (Umbuchungen) besteht nicht. Werden auf Wunsch des Kunden Umbuchungen nach der Buchung der Reise dennoch vorgenommen, so erhebt Alsharq bis 3 Monate vor Reisebeginn keinerlei Gebühren, bis 30 Tage vor Reisebeginn eine Umbuchungsgebühr abhängig vom Umfang des Umbuchungsvorganges. Dem Kunden ist unbenommen, nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist. Umbuchungswünsche, die nach dem 30. Tag vor Reisebeginn eingehen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den vorstehenden Bedingungen in Ziffer 6.1.2 bei gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden.

7.1.2 Der Kunde kann innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) erklären, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie Alsharq nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn zugeht. Alsharq kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser Dritte die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften er und der Kunde gegenüber Alsharq als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Alsharq darf eine Erstattung von Mehrkosten nur fordern, wenn und soweit diese angemessen und ihr tatsächlich entstanden sind. Sie hat dem Kunden einen Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind.

7.2 Digitale Angebote

Der Kunde kann innerhalb einer angemessenen Frist vor Veranstaltungsbeginn auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) erklären, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Veranstaltungsvertrag eintritt. In diesem Fall erhebt Alsharq eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25€. Alsharq kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser Dritte die vertraglichen Veranstaltungserfordernisse nicht erfüllt. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften er und der Kunde gegenüber Alsharq als Gesamtschuldner für den Veranstaltungspreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Alsharq darf eine Erstattung von Mehrkosten nur fordern, wenn und soweit diese angemessen und ihr tatsächlich entstanden sind. Sie hat dem Kunden einen Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind.

8. Reiseversicherungen

Zur Abdeckung von Reiserücktritts- und –abbruchskosten, empfiehlt Alsharq dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung und kann dem Kunden eine Reiserücktrittskostenversicherung oder eine Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod vermitteln.

9. Nicht in Anspruch genommene Leistung

Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die Alsharq ihm ordnungsgemäß angeboten hat, aus Gründen, die ausschließlich von ihm selbst zu vertreten sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise, Krankheit) nicht in Anspruch, so hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises.

10. Rücktritt und Kündigung durch Alsharq

10.1 Alsharq kann bis 30 Tage vor Reiseantritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl (MTZ) vom Vertrag zurücktreten und die Reise absagen, wenn sie in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung (z. B. Reiseausschreibung) die MTZ beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Reisenden spätestens die Rücktrittserklärung zugegangen sein muss, angegeben hat, und in der Reisebestätigung die MTZ und späteste Rücktrittsfrist angibt.

10.2 Alsharq kann ferner vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn Alsharq aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrages gehindert ist. Alsharq hat sodann den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis des Rücktrittsgrundes zu erklären.

10.3 Tritt Alsharq nach 10.1 oder 10.2 vom Reisevertrag zurück, verliert sie den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Auf den Reisepreis geleistete Zahlungen werden dem Kunden unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt von Alsharq, zurückerstattet.

10.4 Stört der Reisende trotz einer entsprechenden Abmahnung durch Alsharq nachhaltig oder verhält er sich in solchem Maße vertragswidrig, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar ist, oder sonst stark vertragswidrig, kann Alsharq ohne Einhaltung einer Frist den Reisevertrag kündigen. Dabei behält Alsharq den Anspruch auf den Reisepreis abzüglich des Wertes ersparter Aufwendungen und ggf. erfolgter Erstattungen durch Leistungsträger oder ähnliche Vorteile, die sie aus der anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst.

11. Obliegenheiten des Kunden, Abhilfe, Fristsetzung vor Kündigung des Kunden, Anzeige von Gepäckschäden, Gepäckverzögerungen oder Gepäckverlust

11.1 Der Kunde hat auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Reiseleitung von Alsharq oder unter der unten genannten Adresse / Telefonnummer anzuzeigen und dort um Abhilfe innerhalb angemessener Frist zu ersuchen. Die Kontaktnummer befindet sich stets in der Buchungsbestätigung. Soweit Alsharq infolge einer schuldhaften Unterlassung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Kunde nicht berechtigt, die in § 651m BGB bestimmten Rechte geltend zu machen oder nach § 651n BGB Schadensersatz zu verlangen. Verlangt der Kunde Abhilfe, hat Alsharq den Reisemangel zu beseitigen. Sie kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Wertes der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Alsharq kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Kann Alsharq die Beseitigung des Mangels verweigern und betrifft der Mangel einen erheblichen Teil der Reiseleistungen, hat Alsharq Abhilfe durch angemessene Ersatzleistungen anzubieten.

11.2 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet Alsharq innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen, wobei aus Beweisgründen die schriftliche oder elektronische Erklärung empfohlen wird. Der Bestimmung einer Frist durch den Kunden bedarf es lediglich dann nicht, wenn die Abhilfe durch Alsharq verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist. Wird der Vertrag vom Kunden gekündigt, so behält Alsharq hinsichtlich der erbrachten und der zur Beendigung der Pauschalreise noch zu erbringenden Reiseleistungen den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis; Ansprüche des Kunden nach § 651i Abs. 3 Nr. 6 und 7 BGB bleiben unberührt. Hinsichtlich der nicht mehr zu erbringenden Reiseleistungen entfällt der Anspruch von Alsharq auf den vereinbarten Reisepreis; insoweit bereits geleistete Zahlungen sind dem Kunden von Alsharq zu erstatten. Alsharq ist verpflichtet, die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Beförderung des Kunden umfasst, unverzüglich für dessen Rückbeförderung zu sorgen; das hierfür eingesetzte Beförderungsmittel muss dem im Vertrag vereinbarten gleichwertig sein. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung fallen Alsharq zur Last.

11.3 Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen sind nach internationalen Übereinkommen binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust und binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung des Gepäcks anzuzeigen, wobei empfohlen wird, unverzüglich an Ort und Stelle die Verlust- oder Schadensanzeige bei der zuständigen Fluggesellschaft zu erheben und den Schaden dann auch nochmals schriftlich geltend zu machen. Darüber hinaus ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der örtlichen Reiseleitung oder dem Reiseveranstalter gegenüber anzuzeigen, wenn reiserechtliche Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden.

12. Schadensminderungspflicht

Der Kunde hat den Eintritt eines Schadens möglichst zu verhindern und eingetretene Schäden gering zu halten. Insbesondere hat er den Reiseveranstalter auf die Gefahr eines Schadens aufmerksam zu machen.

13. Haftung, Haftungsbeschränkung

Die vertragliche Haftung von Alsharq für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt werden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche, die nach Montrealer Übereinkommen wegen des Verlusts von Reisegepäck gegeben sind.

14. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Alsharq ist gemäß EU-VO Nr. 2111/05 verpflichtet, den Kunden über die Identität des jeweiligen Luftfahrtunternehmens sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise ggf. zu erbrin-genden Flugbeförderungsleistungen bei Buchung zu informieren. Steht / stehen die ausführende Fluggesellschaft bzw. die ausführenden Fluggesellschaften zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest, so muss der Veranstalter diejenige/n Fluggesellschaft/en nennen, die die Flugbeförderung wahrscheinlich durchführen wird / werden und unverzüglich sicherstellen, dass der Kunde unverzüglich Kenntnis der Identität erhält, sobald diese feststeht bzw. diese feststehen. Gleiches gilt, wenn die ausführende Fluggesellschaft wechselt. Die von der EU veröffentlichte Liste von Fluggesellschaften, die in der EU keine Betriebsgenehmigung haben, finden Sie auf der Internetseite https://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban_de und auf der Internetseite von Alsharq.

15. Pass- und Visumerfordernisse, gesundheitspolizeiliche Vorschriften

Alsharq informiert den Kunden über Pass- und Visumerfordernisse des Bestimmungslandes, einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten (z. B. polizeilich vorgeschriebene Impfungen und Atteste), die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente und muss selbst darauf achten, dass sein Reisepass oder sein Personalausweis für die Reise eine ausreichende Gültigkeit besitzt.

16. Datenschutz

Über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten informiert Alsharq den Kunden in der Datenschutzerklärung auf der Website und in datenschutzrechtlichen Hinweisen. Alsharq hält bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen des BDSG und der DSGVO ein. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die sich auf eine Person persönlich beziehen (z. B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse). Diese Daten werden verarbeitet, soweit es für die angemessene Bearbeitung Ihrer Anfrage, Buchungsanfrage, zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen oder für die Vertragserfüllung aus dem Reisevertrag erforderlich ist. Die Datenverarbeitung ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken zulässig. Die Daten werden ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden nicht an nicht berechtigte Dritte weitergegeben. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, seine gespeicherten personenbezogenen Daten abzurufen, über sie Auskunft zu verlangen, sie ändern, berichtigen oder löschen zu lassen, ihre Verarbeitung einschränken zu lassen, ihrer Verarbeitung zu widersprechen, sie übertragen zu lassen oder sich bei einer Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung zu beschweren (sämtliche Rechte der Art. 15 bis 20 DSGVO). Die Daten werden gelöscht, wenn sie für die Vertragserfüllung nicht mehr erforderlich sind oder wenn ihre Speicherung gesetzlich unzulässig ist. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, seine gespeicherten Daten abzurufen, über sie Auskunft zu verlangen, sie ändern oder löschen zu lassen. Sofern Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, haben Sie das Recht, gem. Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben. Sie können unter der Adresse [email protected] mit einer E-Mail von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen oder uns unter der unten genannten Adresse kontaktieren. Mit einer Nachricht an [email protected] kann der Kunde auch der Nutzung oder Verarbeitung seiner Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung oder zu Marketingzwecken jederzeit kostenfrei widersprechen.

17. Sonstiges, Hinweise auf Online-Streitbeilegung und Verbraucherschlichtung

17.1 Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, behalten die übrigen Bedingungen gleichwohl Gültigkeit und die Wirksamkeit des Reisevertrages bleibt unberührt. Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Alsharq findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von Alsharq vereinbart.

17.2 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten für im elektronischen Rechtsverkehr geschlossene Reiseverträge bereit, die der Gast unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findet. Alsharq nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und ist auch nicht verpflichtet, an einem solchen teilzunehmen. Ein internes Beschwerdeverfahren existiert nicht.

Reiseveranstalter:

Alsharq Reise GmbH
Geschäftsführer: Christoph Dinkelaker, Simon Welte
Glogauer Str. 21
c/o CoopSpace
10999 Berlin
Germany

Handelsregister: HRB 192379B
Registergericht: Berlin Charlottenburg

USt.-ID: DE315455860
Telefon: +49 (0) 30 403637210

Email: [email protected]
Web: www.alsharq-reise.de

Wesentliche Merkmale der Dienstleistung: Veranstaltung von Pauschalreisen
Reiseveranstalter-Haftpflichtversicherung: AXA Versicherung AG, Postfach 92 01 14, 51151 Köln

Geltungsbereich der Versicherung: weltweit.

Auf den Vertrag findet deutsches Recht Anwendung: siehe 17.1